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Maße: 200 Liter Styroporkugeln
Durchmesser 1,5 - 2 mm
Material: Polystyrol
Gewicht: 4,0 Kg
Lustig 200 Ltr. 1,5 bis 2 mm Kugeln
Artikel-Nr.0128e

Polstermaterial

oder Sitzsackkugeln

200 Liter Styroporkugeln


Polsterkugeln für Sitzsäcke und Sitzsackfüllung oder zur stoßsicheren Verpackung von kleinen Gegenständen in einem Umkarton

Geeignet für: Alles was stoßsicher verpackt werden muß.
Besonders Kleinteile und als Füllmaterial für Sitzsäcke und Hundekissen

Verschüttet wirken die Kugeln wie "Tante Ernas Rache"
- Verschütten passiert schnell, aber Aufklauben dauert bis zur Rente!!


Hinweis:Sitzsackkugeln sind Hygieneartikel und werden nicht zurückgenommen.


Die erforderliche Sitzsack-Füllmenge
können Sie nach folgenden Hilfs-Formeln ermitteln:

1. Eckige Sitzsackform hoch
Länge x Breite x Höhe des Sitzsackes x 70 %
Beispiel:
Länge 70 cm, Breite 70 cm und Höhe 90 cm
Rechnung: 7x7x9 =441 jetzt 441 x 0,7 = ca 308 Liter

1.1 Eckige Sitzsackform flach
Länge x Breite x Höhe des Sitzsackes x 80 %
Beispiel:
Länge 100 cm, Breite 100 cm und Höhe 40 cm
Rechnung: 10x10x4 =400 jetzt 400 x 0,8 = ca 320 Liter

2. Runde Sitzsackform hoch
Durchmesser x Durchmesser x Höhe des Sitzsackes x 60 %
Beispiel:
Durchmesser 80cm und Höhe 90 cm
Rechnung: 8x8x9 =576 jetzt 576 x 0,55 = ca 317 Liter

2.2 Runde Sitzsackform flach
Durchmesser x Durchmesser x Höhe des Sitzsackes x 70 %
Beispiel:
Durchmesser 100cm und Höhe 40 cm
Rechnung: 10x10x4 =400 jetzt 400 x 0,7 = ca 280 Liter
Die ermittelten Formeln und Formelwerte sind Näherungswerte und gelten ohne Gewähr!


Preise in Klammern
= Nettopreise ohne Mehrwertsteuer

Preis ohne Klammern
= Bruttopreis inkl. ges. Mehrwertsteuer!



Mengenabhängige Einzelpreise:
(Nettopreis 27,73€) Bruttopreis 33,00€ ab einer Menge von 1 Beutel
(Nettopreis 27,31€) Bruttopreis 32,50€ ab einer Menge von 2 Beutel
(Nettopreis 27,06€) Bruttopreis 32,20€ ab einer Menge von 4 Beutel
(Nettopreis 26,55€) Bruttopreis 31,60€ ab einer Menge von 10 Beutel
Folgende Artikel eignen sich für die Verwendung mit "Lustig 200 Ltr. 1,5 bis 2 mm Kugeln":

Lustig 330 Ltr. 1,5 bis 2 mm Kugeln- Artikel-Nr.0128f


330 Liter Styroporkugeln
Durchmesser 1,5 - 2 mm


Schlürf Vakuum Bag- Artikel-Nr.0720

Volumen: 80l
600x1150mm

Hinweise zur gesundheitlichen Unbedenklichkeit von Polystyrolkugeln:
Styropor® F315 Lind F415 • Stillkissenfüllung • Gesundheitliche Bewertung

Styropor® F-Marken (expandierbare Polystyrolperlen) werden mit einem Pentangehalt von ca. 6 Gew.-% und einem Reststyrolgehalt von ca. 0.08 Gew.-% (800 ppm) ausgeliefert. In Abhängigkeit von der jeweiligen Rohdichte der vorgeschäumten Perlen ist beim Vorschäumen mit Styrolemissionen von 0,015 - 0,03 Gew.-% zu rechnen. Messungen in einzelnen Arbeitsplatzbereichen (Vorschäumen, Zwischenlagern etc.) haben ergeben, daß die Arbeitsplatzkonzentrationen an Styrol etwa 0,02 – 0,05 ppm in Luft betragen (MAK-Wert 20 ppm). Pentankonzentrationen zwischen 5 und 100 ppm im Labor wurden gemessen (MAK-Wert 1000 ppm). Damit sind gesundheitliche Belastungen oder Gefährdungen der Arbeitnehmer auszuschließen, so lang wie ausreichende Luftaustauschraten vorhanden sind.

Nach dem Vorschäumen (im Auslieferungszustand vor der Kissenfüllung) ist noch für einige Zeit — abhängig von Umgebungstemperatur, Luftaustausch, etc. – mit geringeren Pentan- und Styrolemissionen zu rechnen. Wir empfehlen zur Abkürzung dieser Periode, eine Warmluftbehandlung der vorgeschäumten Perlen beim Zwischenlagern (Warmlufttemperatur ca. 60°C, Luftaustausch ca. 1/h), Der Geruch und die Pentan- und Styrolgehalte werden mit der Zeit immer weniger.

Styropor® und Schaumstoffe aus Styropor® werden seit Jahrzehnten hergestellt und verarbeitet. In dieser Zeit sind keinerlei gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt geworden, die in kausalem Zusammenhang mit diesen Materialien gebracht werden könnten. Versehentlich von Personen oder Tieren aufgenommenes Styropor® bzw. Schaumstoffteile aus Styropor® durchwandern Magen und Darm, und werden chemisch unverändert wieder ausgeschieden.

Styropor® F 315 und F 415. Stillkissenfüllung, gesundheitliche Bewertung

Neben anderen Anwendungen werden Styropor® F-Marken, auch zum Herstellen von Verpackungen für Lebensmittel und, in geringem Umfang, von Spielwaren bzw. Kissenfüllungen verwendet: hierbei handelt es sich um Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel- und Bedarfsgegenständegesetzes. Styropor® F-Marken erfüllen in Ihrer Zusammensetzung die Anforderung der Empfehlung V. Polystyrol des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Stand 01.12.1996 (194. Mitteilung, Bundesgesundheitsblatt 3/97, Seite 109).

Nach Paragraph 31, Übergang von Stoffen auf Lebensmittel: „Es ist verboten, Gegenstände als Bedarfsgegenstände im Sinne des § 55, Abs.1, Nr. 1 gewerbsmäßig so zu verwenden oder für solche Verwendungszwecke in den Verkehr zu bringen, dass von ihnen Stoffe auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen, ausgenommen gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile, die technisch unvermeidbar sind.“

Unter der Voraussetzung sachgerechter Verarbeitung bestehen gegen die Verwendung von Styropor® F-Marken bei der Herstellung von Bedarfsgegenständen im Sinne des o.g. Gesetzes, Paragraph 5, Absatz 1, Nr. 1 (Lebensmittelbedarfsgegenstände) bzw. Nr.5 (Spielwaren) keine Bedenken. Die Eignung der Bedarfsgegenstände ist im Einzelfall vom Hersteller bzw. Verwender zu prüfen. Unter Bedarfsgegenständen versteht man z.B. Kissenfüllungen.

Uns liegen keine spezifischen Untersuchungsergebnisse mit Babys und Stillkissen, die mit vorgeschäumten Perlen aus Styropor® F-Marken gestopft sind, vor.

Diese Angaben beziehen sich nur auf Styroporkugeln wie von uns angeboten.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Letzte Aktualisierung am Mittwoch, 19. Juni 2013