Maße: 100 Liter Styroporkugeln
Durchmesser 1,5 - 2 mm
Material: Polystyrol
Gewicht: 2,0 Kg
Lustig 100 Ltr. 1,5 bis 2 mm Kugeln
(nr.0128d)
Polstermaterial
oder
Sitzsackkugeln
100 Liter Styroporkugeln
Polsterkugeln für Sitzsäcke und Sitzsackfüllung oder zur
stoßsicheren Verpackung von kleinen Gegenständen in einem
Umkarton
Geeignet für: Alles was stoßsicher verpackt werden muß.
Besonders Kleinteile und als Füllmaterial für Sitzsäcke und
Hundekissen
Verschüttet wirken die Kugeln wie "Tante Ernas
Rache"
- Verschütten passiert schnell, aber Aufklauben dauert bis zur
Rente!!
Hinweis:Sitzsackkugeln sind Hygieneartikel und
werden nicht zurückgenommen.
Die erforderliche Sitzsack-Füllmenge
können Sie nach folgenden Hilfs-Formeln ermitteln:
1. Eckige Sitzsackform hoch
Länge x Breite x Höhe des Sitzsackes x 70 %
Beispiel:
Länge 70 cm, Breite 70 cm und Höhe 90 cm
Rechnung: 7x7x9 =441 jetzt 441 x 0,7 = ca 308 Liter
1.1 Eckige Sitzsackform flach
Länge x Breite x Höhe des Sitzsackes x 80 %
Beispiel:
Länge 100 cm, Breite 100 cm und Höhe 40 cm
Rechnung: 10x10x4 =400 jetzt 400 x 0,8 = ca 320 Liter
2. Runde Sitzsackform hoch
Durchmesser x Durchmesser x Höhe des Sitzsackes x 60 %
Beispiel:
Durchmesser 80cm und Höhe 90 cm
Rechnung: 8x8x9 =576 jetzt 576 x 0,55 = ca 317 Liter
2.2 Runde Sitzsackform flach
Durchmesser x Durchmesser x Höhe des Sitzsackes x 70 %
Beispiel:
Durchmesser 100cm und Höhe 40 cm
Rechnung: 10x10x4 =400 jetzt 400 x 0,7 = ca 280 Liter
Die ermittelten Formeln und Formelwerte sind Näherungswerte und
gelten ohne Gewähr!
Preise in Klammern
= Nettopreise ohne Mehrwertsteuer
Preis ohne Klammern
= Bruttopreis inkl. ges. Mehrwertsteuer!
Mengenabhängige Einzelpreise:
Folgende Artikel eignen sich für die Verwendung mit "Lustig 100 Ltr. 1,5 bis 2 mm Kugeln":
200 Liter Styroporkugeln
Durchmesser 1,5 - 2 mm
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330 Liter Styroporkugeln
Durchmesser 1,5 - 2 mm
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Hinweise zur gesundheitlichen
Unbedenklichkeit von Polystyrolkugeln:
Styropor® F315 Lind F415 • Stillkissenfüllung • Gesundheitliche
Bewertung
Styropor® F-Marken (expandierbare Polystyrolperlen) werden mit
einem Pentangehalt von ca. 6 Gew.-% und einem Reststyrolgehalt von
ca. 0.08 Gew.-% (800 ppm) ausgeliefert. In Abhängigkeit von der
jeweiligen Rohdichte der vorgeschäumten Perlen ist beim Vorschäumen
mit Styrolemissionen von 0,015 - 0,03 Gew.-% zu rechnen. Messungen
in einzelnen Arbeitsplatzbereichen (Vorschäumen, Zwischenlagern
etc.) haben ergeben, daß die Arbeitsplatzkonzentrationen an Styrol
etwa 0,02 – 0,05 ppm in Luft betragen (MAK-Wert 20 ppm).
Pentankonzentrationen zwischen 5 und 100 ppm im Labor wurden
gemessen (MAK-Wert 1000 ppm). Damit sind gesundheitliche
Belastungen oder Gefährdungen der Arbeitnehmer auszuschließen, so
lang wie ausreichende Luftaustauschraten vorhanden sind.
Nach dem Vorschäumen (im Auslieferungszustand vor der
Kissenfüllung) ist noch für einige Zeit — abhängig von
Umgebungstemperatur, Luftaustausch, etc. – mit geringeren Pentan-
und Styrolemissionen zu rechnen. Wir empfehlen zur Abkürzung dieser
Periode, eine Warmluftbehandlung der vorgeschäumten Perlen beim
Zwischenlagern (Warmlufttemperatur ca. 60°C, Luftaustausch ca.
1/h), Der Geruch und die Pentan- und Styrolgehalte werden mit der
Zeit immer weniger.
Styropor® und Schaumstoffe aus Styropor® werden seit Jahrzehnten
hergestellt und verarbeitet. In dieser Zeit sind keinerlei
gesundheitliche Beeinträchtigungen bekannt geworden, die in
kausalem Zusammenhang mit diesen Materialien gebracht werden
könnten. Versehentlich von Personen oder Tieren aufgenommenes
Styropor® bzw. Schaumstoffteile aus Styropor® durchwandern Magen
und Darm, und werden chemisch unverändert wieder
ausgeschieden.
Styropor® F 315 und F 415. Stillkissenfüllung, gesundheitliche
Bewertung
Neben anderen Anwendungen werden Styropor® F-Marken, auch zum
Herstellen von Verpackungen für Lebensmittel und, in geringem
Umfang, von Spielwaren bzw. Kissenfüllungen verwendet: hierbei
handelt es sich um Bedarfsgegenstände im Sinne des Lebensmittel-
und Bedarfsgegenständegesetzes. Styropor® F-Marken erfüllen in
Ihrer Zusammensetzung die Anforderung der Empfehlung V. Polystyrol
des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und
Veterinärmedizin, Stand 01.12.1996 (194. Mitteilung,
Bundesgesundheitsblatt 3/97, Seite 109).
Nach Paragraph 31, Übergang von Stoffen auf Lebensmittel: „Es ist
verboten, Gegenstände als Bedarfsgegenstände im Sinne des § 55,
Abs.1, Nr. 1 gewerbsmäßig so zu verwenden oder für solche
Verwendungszwecke in den Verkehr zu bringen, dass von ihnen Stoffe
auf Lebensmittel oder deren Oberfläche übergehen, ausgenommen
gesundheitlich, geruchlich und geschmacklich unbedenkliche Anteile,
die technisch unvermeidbar sind.“
Unter der Voraussetzung sachgerechter Verarbeitung bestehen gegen
die Verwendung von Styropor® F-Marken bei der Herstellung von
Bedarfsgegenständen im Sinne des o.g. Gesetzes, Paragraph 5, Absatz
1, Nr. 1 (Lebensmittelbedarfsgegenstände) bzw. Nr.5 (Spielwaren)
keine Bedenken. Die Eignung der Bedarfsgegenstände ist im
Einzelfall vom Hersteller bzw. Verwender zu prüfen. Unter
Bedarfsgegenständen versteht man z.B. Kissenfüllungen.
Uns liegen keine spezifischen Untersuchungsergebnisse mit Babys
und Stillkissen, die mit vorgeschäumten Perlen aus Styropor®
F-Marken gestopft sind, vor.
Diese Angaben beziehen sich nur auf Styroporkugeln wie von uns
angeboten.
Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur
Verfügung.